Name, Sitz und Zweck
Art. 1 Name, Sitz
Unter dem Namen „Tierschutz Region Thun“ besteht ein Verein im
Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Thun. Er ist im Amtsbezirk Thun
und einzelnen an das Amt Thun angrenzende Gemeinden tätig.
Art. 2 Zweck
Der „Tierschutz Region Thun“ bezweckt die Förderung aller Anliegen
des Tierschutzes, insbesondere
- die Bewahrung der Tiere vor leid- und qualvollen Einwirkungen
- die Unterstützung der Bestrebungen zur Verbesserung der Tierhaltung
- die Aufklärung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, über den artgemässen
Umgang mit Tieren
- die vertragliche Zusammenarbeit mit Tierheimen oder die Führung eines eigenen
Heimes als Tierauffangstation
- die Information der Mitglieder und die Öffentlichkeitsarbeit
- die Zusammenarbeit mit den für den Tierschutz zuständigen kantonalen und
kommunalen Behörden
- die Unterstützung politischer Vorstösse in den Belangen des Tierschutzes und
die Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung, die den Schutz und die
Erhaltung von Tieren betrifft.
Statuten 2009 als PDF hier...