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Vereinsgeschichte „Tierschutz Region Thun“ von 1887 bis 2007
Quelle: Jubiläumsschrift 1887-1995, Ott Verlag Thun, 1995

Etwa zu derselben Zeit,  als der Tierschutzverein Thun im Jahre 1887 gegründet wurde, hat der amerikanische Schriftsteller E.S. Thompson folgendes Bekenntnis abgelegt:

„Dem Menschen ist nichts eigen,  wovon das Tier nicht wenigstens eine Spur in sich trüge, und die Tiere haben keine Gewohnheit und keine Eigenschaft, die der Mensch nicht bis zu einem gewissen Grade teilte. Wenn demnach die Tiere Geschöpfe sind, deren Wünsche und Gefühle sich nur in der Art des Ausdrucks und des Wertes von den unsrigen unterscheiden, so haben sie sicher auch Rechte und wir Verpflichtungen ihnen gegenüber. Diese alte Tatsache die man endlich in der gebildeten Welt anzuerkennen beginnt,   . wurde schon von Moses ausgesprochen und bereits vor zweitausend Jahren von Buddha gelehrt.“

Unter diesem Motto haben sich bis 28. Mai 1887 „80 Subscribenten zum Zwecke der Konstituierung eines Vorstandes des Thierschutzvereins Thun“ gemeldet. Erster Präsident war Polizeiinspektor Schmied. Unter der Leitung von Präsident Bandi, 0berförster, war die erste Handlung 1888 die Schaffung eines „Reglements über Hundebespannung“. U. a. wurde das «Aufsitzen auf mit Hunden bespannten Fahrzeugen verboten.

1891 beschloss der Vorstand, für Anzeigen von Trierquälerei, die eine richterliche Bestrafung zur Folge haben, eine Gratifikation von Fr. 3. – an den betreffenden Polizeiangestellten zu entrichten.

Von 1912 bis 1937 wurde ein separates Heft“ Verzeichnis der Personen, die wegen Tierquälerei und dergleichen richterlich verurteilt worden sind“ geführt.

1920 gab es ein neues Polizeireglement: «Hunde dürfen von nachts 10 Uhr bis morgens 5 Uhr nicht frei auf der Strasse laufen gelassen werden. Die Polizei ist befugt solche Hunde einzufangen. Alle eingefangenen Hunde sind innert 8 Tagen dem allfälligen Eigentümer gegen Bezahlung der Busse, der Fanggebühren und der Fütterung abzugeben. Geschieht dies nicht, so werden die Hunde getötet.»

Aus dem Vorstandprotokoll 1921: “Die Behörden, das Volk und auch die Landwirtschaft haben wenig Interesse für den Tierschutz. An der Bauernsame hat man keinen Halt; sie sind oft die grössten Schinder“. Dies betraf hauptsächlich die Pferdehalter.

1922 wurde ein Händler wegen wiederholter Misshandlung eines Pferdes zu 3 Tagen Gefangenschaft und 6 Monaten Wirtshausverbot, unter Auferlegung sämtlicher Kosten verurteilt.

1925 wurde der «Gewinnung von Froschschenkeln» der Kampf angesagt.

Viel Zeit wurde für die Ausarbeitung des neuen Eidgenössischen Tierschutzgesetzes aufgewendet. Besondere Diskussionen löste die Frage des Schächtverbotes aus.

in den 80er Jahren waren folgende Schwerpunkte aktuell:
° Bildung von  Arbeitsgruppen (Jugendtierschutz, Ferienpass).
° Behandlung des Kant. Bern. Tierschutzgesetzes und Beschränkung der Tierversuche
auf ein Minimum. (Eidg. Initiative "weg vom Tierversuch»).
° Möglichkeiten von Auffangstationen für Hunde und Katzen (Findeltiere) in Verbindung mit
Tierheimen.
° Hinterfragen der Tierversuche im AC-Zentrum Spiez.

Ab 1983 wurden die Fäden zu kantonalen und städtischen Behörden geknüpft.

Inzwischen wurde auch ein Mitteilungsblatt für die Mitglieder geschaffen, das halbjährlich erscheint und regen Zuspruch findet.

1990 bis heute:
Dank der grossen Mitgliederzahl und der grosszügigen Spenden und Legate wird dem Tierschutzverein ermöglicht, Beiträge an Katzen- und Hunde-Kastrationsaktionen, an Impfungen, an spezielle Behandlungskosten und für besondere Tierschutzfälle zu leisten.

 

 

 

 

Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch