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Kaninchen leben nur in der Gruppe glücklich. Nachdem KAGfreiland schreckliche Zustände in ausländischen Käfig-Batteriehaltungen aufgedeckt hat, muss solches Importfleisch in der Schweiz neu deklariert werden. Zusammen mit KAGfreiland setzt sich nun der Schweizer Tierschutz STS konsequent für die artgerechte Gruppenhaltung von Kaninchen aus Schweizer Produktion ein. In der Zwischenzeit produzieren Schweizer Bauern bereits über 100'000 Kaninchen pro Jahr in tierfreundlicher Haltung. Als Pionier auf diesem Gebiet gilt der Aargauer Landwirt Felix Näf mit seiner Kani-Swiss GmbH.

Endlich ist der Frühling da! Auch die Kaninchen spüren dies und möchten ihre sprühende Lebensfreude ausdrücken, mit Artgenossen frei herumhoppeln und Haken schlagen. Doch für die meisten Kaninchen in menschlicher Obhut bleibt dies bloss Wunschdenken. Denn die Realität ist in der Kaninchenhaltung so, dass die meisten erwachsenen Tiere ihr Leben in monotonen, engen Einzelhaltungen verbringen.

Die Veröffentlichung von schrecklichen Zuständen in ausländischen Mastbetrieben, die Nutztierschutzorganisation KAGfreiland aufgedeckt hat, sind nicht ohne Folgen geblieben. Noch dieses Jahr tritt eine Verordnung in Kraft, wonach ausländisches Käfig-Kaninchenfleisch deklariert werden muss. Ausserdem ist die Nachfrage nach Schweizer Kaninchenfleisch gestiegen, während der Import markant zurückgegangen ist. Doch auch hierzulande besteht noch ein grosser Nachholbedarf zur Verbesserung der Kaninchenhaltung.

 

Allerdings ist die Kaninchenhaltung in Gruppen anspruchsvoll: In den 1990er Jahren durchgeführte Versuche vom Schweizer Tierschutz STS und KAGfreiland haben gezeigt, dass die ausnahmslose Auslauf-/Freilandhaltung für die Erwerbskaninchenhaltung oft problematisch ist. Zu viele Jungtiere kamen dabei klima- und wetterbedingt ums Leben. Als artgerechte Variante hat sich dafür die Gruppenhaltung in strukturierten Gehegen für Zucht- und Mastkaninchen herauskristallisiert.

 

 

 

Gruppenhaltung für sämtliche Kaninchen als Ziel

Als Pionier auf diesem Gebiet gilt der Landwirt Felix Näf aus Beinwil im aargauischen Freiamt. Bereits vor 1997 hielt er Masttiere in Ställen in Gruppen. Dann zeigten Coop und die zu ihrer Gruppe gehörende Bell AG Interesse an einer Zusammenarbeit. Lotti Bigler, Ethologin vom Bundesamt für Veterinärwesen, beriet Näf von Anfang an bei der Entwicklung von Haltungssystemen, bei denen auch die Zuchtkaninchen in Gruppen leben können. Im Rahmen von BTS („besonders tierfreundliche Stallsysteme“) erhalten die Produzenten dafür spezifische Direktzahlungen vom Bund. Inzwischen sind es bereits 50 Betriebe, welche unter den Bedingungen von „Kani-Swiss“ Kaninchen in Gruppen züchten und mästen. Doch Felix Näf betont: „Wir suchen ganz klar den Tierhalter, der die Begabung hat, mit Tieren umzugehen.“ Cesare Sciarra, welcher vom STS für die Kontrolle dieser Betriebe zuständig ist, zieht eine positive Zwischenbilanz: „Die in den letzten Monaten angelaufenen Kontrollen in den Kaninchenhaltungen der Kani-Swiss-Gruppe, welche ihre Tiere in die Coop BTS-Kaninchen-Linie liefert, haben ein erfreuliches Bild der von engagierten Kaninchenhaltern betreuten Stallungen ergeben.“ Doch noch halten nach einer Statistik des Bundesamtes für Landwirtschaft von 2866 Landwirtschaftsbetrieben erst 136 ihre Kaninchen auf tierfreundliche Art in Gruppen. Das Ziel des STS ist deshalb klar: „Wir wünschen uns, dass sich in einigen Jahren die Gruppenhaltung auf Bauernhöfen hundertprozentig durchgesetzt hat“, sagte Hansuli Huber, STS-Geschäftsführer Fachbereich an der heutigen Medienorientierung in Brugg. Davon könnten auch die Bauern profitieren. Denn nur mit einem akzeptablen Tierschutzniveau wird die Schweizer Landwirtschaft inskünftig eine Chance haben, mit ihren teureren Produkten konkurrenzfähig zu bleiben.

Aber auch im Ausland finden Bemühungen statt. Unter dem Label „RelaxRabbit“ werden in Ungarn und Italien unter den gleichen Anforderungen wie für BTS in der Schweiz Kaninchen in Gruppen gemästet. KAGfreiland hat diese Betriebe besucht und führt weitere Kontrollen durch.

Für Rückfragen:

Pressestelle STS, Telefon 079 209 72 52
Nadia Brodmann, Zoologin, KAGfreiland, Telefon 079 334 91 70
Dr. Lotti Bigler, Zoologin, Bundesamt für Veterinärwesen, Telefon 079 560 57 52
Felix Näf, Landwirt, Telefon 079 678 83 13
Cesare Sciarra, dipl. ing. agr. ETH, Kontrolldienst STS, Telefon 076 326 02 66
Dr. sc. nat. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS, Telefon 061 365 99 99

Weitere Informationen unter:  www.tierschutz.com/media

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Die Kinder wünschen sich ein Haustier. So fährt man in die Zoohandlung und kauft sich dort zwei süsse kleine Meerschweinchen mit einem zu kleinen Käfig dazu. Die Tiere werden dann im Kinderzimmer einquartiert und dort von den Kindern gepantscht und herum getragen. Leider passiert dies viel zu häufig.
Doch auch Meerschweinchen haben ein Recht auf artgerechte Haltung.

Meerschweinchen müssen mindesten zu zweit gehalten werden. Das Gehege muss für 2-3 Meerschweinchen mindesten eine Grundfläche von 150 x 0,75 Meter haben und mit mehreren Häuschen ausgestattet sein. Weiter soll das Gehege in einem Raum stehen an dem man die Meerschweinchen mehrmals pro Tag sieht. Kinderzimmer sind eher ungeeignet, da es dort oft laut zu und her geht. Auch muss das Gehege mindesten 1x pro Woche ausgemistet werden.

Wichtig ist auch zu wissen, dass es Meerschweinchen nicht mögen, wenn sie unnötig herum getragen werden. Man kann den Meerschweinchen zum Beispiel das Futter mit der Hand geben, so entsteht mit der Zeit ein Vertrauensverhältnis, so dass man die Meerschweinchen auch streicheln kann. Bedingung ist es jedoch, dass sich die Tiere jeder Zeit zurückziehen können.

Meerschweinchen artgerecht halten ist eine grosse Aufgabe, die Zeit braucht, jedoch auch viel Spass macht.

Es ist sehr schön, wenn Kinder mit Haustieren aufwachsen können. Doch sollten sich die Eltern immer bewusst sein, dass sie die Verantwortung für die Tiere haben.

Ich wünsche mir, dass sich alle Menschen die sich Meerschweinchen anschaffen möchten, zuerst informieren was artgerechte Haltung für Meerschweinchen heisst.

Buchtipp:
Artgerechte Haltung- ein Grundrecht auch für Meerschweinchen R. Morgenegg


 

Sandra Saurer

 

 

 

Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch