Home | Tiervermittlung | Ihre Meinung | Kontakt

 

2010 – Das Jahr der Katze

Auf das Jahr der Nutztiere mit der Ausschreibung des Bauernhofpreises folgt das Jahr der Katze.
Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass zahlreiche Katzenpopulationen sich unkontrolliert vermehren, sich dadurch Krankheiten ausbreiten können und viele Katzen, die eigentlich Haustiere sind, verwildern.
Die Halter von Katzen tragen die Verantwortung auch für die Jungen ihrer Tiere.
Der Tierschutz Thun unterstützt seit Jahren Aktionen für die Kastration von Katzen und  plädiert dafür, dass auch Katzen gechippt werden sollen.
Damit unser Vorgehen einheitlich und Erfolg versprechend ist, haben wir für die Katzensanierung bestimmte Grundsätze festgelegt:

Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung vom 9.11.2009

Der Vorstand diskutiert die zunehmende Problematik von Bauernbetrieben mit wilden Katzen, welche sich unkontrolliert vermehren. Ziel der Diskussion ist, sich auf gewisse Grundsätze zu einigen und ein allgemeines Vorgehen festzulegen, da der TST immer wieder vor solchen Problemen stehen wird.
Der Vorstand einigt sich darauf, dass der TST nicht selbst aktiv wird, sondern dass man auf Anfragen, Hinweise und Meldungen reagiert und dann jeweils von Fall zu Fall entscheidet.
In einem ersten Schritt muss eine Bestandesaufnahme gemacht werden (Anzahl Tiere auf dem Betrieb, Geschlecht, Gesundheitszustand), um die Situation einschätzen zu können. Anschliessend folgt eine Besprechung, in der alle Beteiligten genau über das weitere Vorgehen und die Bedingungen informiert werden. So kann man bereits feststellen, wie kooperativ die Tierhalter sind.
Der TST bietet seine Unterstützung (auch finanziell, ca. 50%) nur dann an, wenn die Tierhalter einer Totalsanierung zustimmen und die Bedingungen des TST akzeptieren.

Wichtige Punkte bei der Sanierung sind:

  1. Totalsanierung (alles oder nichts, nur dort vorgehen, wo man auch kann)
  2. Auch Kater kastrieren (wandern im Frühling beliebig weit umher)
  3. Kontrollierte Fütterung: drinnen, zu festen Zeiten, keine fremden Katzen füttern (werden i.d.R. von einer stabilen Hofpopulation vertrieben)
  4. Verantwortungsvoller Tierhalter (der dann auch konsequent nur eigene Tiere füttert)

Bevor eine Hilfsaktion des Tierschutz Region Thun gestartet wird, soll die nachfolgende Vereinbarung abgeschlossen werden:

Vereinbarung über die Sanierung des Katzenbestandes

Frau/Herr ________________
bewohnt die Wohnung/den Hof

mit dem folgenden Katzenbestand:
- Anzahl ausgewachsene Tiere          männlich              weiblich
- Anzahl Jungtiere                           männlich              weiblich

Frau/Herr __________________ist einverstanden,
dass der Tierschutz Region Thun (TST) den Katzenbestand saniert,
das heisst

  1. die Katzen eingefangen werden
  2. alle Katzen betreffend ihre Gesundheit untersucht werden
  3. die Katzen geimpft werden
  4. die Katzen kastriert werden
  5. die Katzen auf Wunsch gechippt werden
  6. mit normalem Aufwand nicht zu kurierende Katzen eingeschläfert werden
  7. die behandelten Katzen wieder freigelassen oder platziert werden

Der Entscheid über die Behandlung jeder einzelnen Katze liegt beim Tierarzt des TST.

Die Kosten für die Sanierung inklusive Leukosetest, Impfung und Kastration im geschätzten Betrag von Fr. ________ übernimmt der TST zu _____ %.
Den Rest trägt die/der Halter/in.
Die Kostentragung für das Chippen wird von Fall zu Fall vereinbart.

Frau/Herr_____________ verpflichtet sich, die Sanierung bis zum Abschluss tatkräftig zu unterstützen. Muss die Aktion mangels Unterstützung vorzeitig abgebrochen werden, so trägt Frau/Herr ____________ die gesamten Kosten bis zu diesem Zeitpunkt.

Frau/Herr ____________ wird nach der Sanierung  die Anweisungen des TST zur strikten Kontrolle der Katzenpopulation befolgen. Eine erneute Sanierung wird nicht mehr unterstützt.

Die Sanierung ist im __________ vorgesehen.

Aufruf an unsere Mitglieder und an die Tierfreunde

Bitte meldet unserer Geschäftsstelle Katzenpopulationen, die saniert werden müssten. Falls Sie mit den Haltern direkt Kontakt aufnehmen können, um ihre Bereitschaft für eine Hilfsaktion vorher abzuklären, so ist das ein grosser Vorteil.

Während der Kastrationsaktion 08/09 haben der Schweizer Tierschutz STS und seine lokalen und regionalen Sektionen zehntausendundsechs Katzen kastriert. Davon waren 6'963 Bauernhofkatzen und 3'043 verwilderte Katzen.

Katzen halten heisst auch Verantwortung tragen. Rund 1,3 Millionen Katzen leben in der Schweiz. Katzen, welche sich unkontrolliert vermehren, sind vor allem auf Bauernhöfen anzutreffen. Eine Katze wirft durchschnittlich zweimal im Jahr drei bis fünf Junge. Auch wenn nicht alle überleben, kann eine Population in zwei Jahren auf über 80 Tiere anwachsen. Die Populationskontrolle in Kolonien freilebender Katzen ist besonders schwierig, da es sich meistens um verwilderte, menschenscheue Tiere handelt. Um zu vermeiden, dass unerwünschte Kätzchen geboren werden, empfiehlt der STS Katzen deshalb ab dem sechsten Lebensmonat zu kastrieren.

Der STS misst der Prophylaxe höchste Priorität ein und führt seit vielen Jahren Kastrationsaktionen durch. Jährlich setzt der STS dafür CHF 250'000.— ein. Die Sektionen steuern zusätzlich einen namhaften Betrag bei. Für die 69 STS-Sektionen gehören Meldungen über verwilderte, herrenlose und unerwünschte Katzen zur Tagesordnung. Jeweils im Frühling und im Herbst sind denn auch die meisten Tierheime mit unerwünschten Jungkatzen gefüllt bis überfüllt.

Ein grosser Teil des Katzenelends hat seinen Ursprung auf Landwirtschaftsbetrieben. Vielerorts hält sich hartnäckig in Bauernkreisen der Irrglaube, kastrierte Katzen seien schlechte Mäusefänger. Kastrierte Katzen werden auch weder dick noch faul, voraus-gesetzt sie werden nicht überfüttert. Auf Betrieben mit unkontrollierter Vermehrung sind die überlebenden Jungkatzen sehr oft krank und leiden häufig an Katzenschnupfen.
Sie sitzen mit blutkrustenverklebten Nasen und Augen herum und dämmern der Erblindung und einem langsamen Tod entgegen. Solche Bauernhöfe sind oft auch die Quelle von abwandernden Katzen. Obwohl sich die Zustände vielerorts erfreulich gebessert haben, sind solche Situationen aber auch heute noch traurige Realität.

Da die Katzen bereits im Februar wieder trächtig werden können, sind die Wintermonate der ideale Zeitpunkt für den Eingriff. Über 6’000 Bauern haben sich während der vergangenen Aktion entschlossen, ihre Katzen in einer tierärztlichen Praxis operieren zu lassen. Und Hunderte von Tierärztinnen und Tierärzten haben mit grosszügigen Preissenkungen wiederum mitgeholfen, die Operationskosten insgesamt um mehr als 50 Prozent zu senken.

Für den Schweizer Tierschutz STS, seine Sektionen und die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte GST steht daher ausser Frage, dass diese effiziente und nachhaltige Aktion weitergeführt werden muss. Die Kastration ist die einzige Möglichkeit, um das unnötige und zum Teil grausame Töten unerwünschter Kätzchen zu verhindern. Der nachhaltige Erfolg wird sich jedoch erst einstellen, wenn die Kampagne über Jahre konsequent weiter-geführt wird.

Für Rückfragen:

Auf Wunsch auch Zahlenangaben aus Ihrer Region: Pressestelle STS, Tel. 079-209 72 52

Als PDF runterladen hier...

 

 

 

 

Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch