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„Die Menschen haben diese Wahrheit vergessen“, sagte der Fuchs. „Aber du darfst sie nicht vergessen. Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast“.
Antoine de Saint-Exupéry

 

Tiere empfinden wie der Mensch Freude und Schmerz, Glück und Unglück.
Charles Darwin

 

Wo immer ein Tier in den Dienst des Menschen gezwungen wird, gehen die Leiden, die es erduldet, uns alle an.
Albert Schweitzer

 

Ich bin für die Rechte der Tiere genauso wie für die Menschenrechte.
Das erst macht den ganzen Menschen aus.
Abraham Lincoln

 

Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran ermessen, wie sie die Tiere behandelt.
Mahatma Gandhi

 

Das Fehlverhalten von Tieren geht immer auf ein Fehlverhalten ihres Halters zurück. Eine Bestrafung von Tieren ist deshalb widersinnig.

Tiere müssen verantwortungsvoll betreut werden. Der Tierhalter muss kranken Tieren die notwendige Pflege zukommen lassen.

Tiere zu schlagen oder ihnen Schmerzen zuzufügen, ist strafbar.
Gewalttätige Tierhalter müssen angezeigt und bestraft werden.

Tiere sind so zu halten, dass ihre Eigenschaften und ihr natürliches Verhalten  respektiert werden.

Tiere dürfen nicht dauernd angebunden oder auf zu engem Raum gehalten werden. Tiere, die in Käfigen oder Zwingern gehalten werden, brauchen einen ausreichenden Bewegungsraum. Tiere müssen sich getrennt von ihrem Liegeplatz versäubern können.

Tiere müssen sich täglich bewegen können und sollen je nach ihrer Veranlagung Kontakt mit Artgenossen haben.

Fütterung, Pflege und Unterkunft sind den Bedürfnissen der Tiere anzupassen, damit diese sich gesund und normal entwickeln können.

Tieren muss in ihrem Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in genügender Menge und Qualität zur Verfügung stehen.

Tiere dürfen Personen wie andere Tiere in der Nachbarschaft und auf öffentlichem Grund nicht gefährden oder belästigen. Sie sind daher auf eingezäuntem Grund oder unter Aufsicht zu halten. Die Halter von wildernden Hunden sind anzuzeigen.

Es gibt keine Haustiere ohne Besitzer. Dieser muss die Verantwortung tragen.
Der obligatorische Identifikationschip für Hunde ist zweckmässig, dasselbe wäre für Katzen sinnvoll.

Eine unkontrollierte Vermehrung von Haustieren soll verhindert werden, dabei dürfen „unerwünschte“ oder „überzählige“ Jungtiere grundsätzlich nicht getötet werden. In Härtefällen ist der Tierarzt beizuziehen.

Das Züchten von Haustieren ohne Fachkenntnisse, insbesondere von Hunden irgendwelcher Rassenkreuzungen, welches nur dem Gelderwerb dient, ist verpönt.

Tierhaltung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, welche ein Tierleben lang andauert. Wer zuwenig Zeit und Fachkenntnisse hat, ist als Halter ungeeignet. Wir sind überzeugt, dass Welpen- und Grunderziehungskurse für Hunde und Halter notwendig sind.

Die Züchter sind mitverantwortlich, wenn sie Tiere an Halter abgeben, welche die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen. Haustiere sind keine Spielzeuge.

 

 

 

 

Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch