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"Dogs look up to us.
Cats look down on us.
Pigs treat us as equals."
Winston Churchill

 

 

 

 

 

 

 

Für die Ablehnung der Leinenpflicht im Bonstettenpark gibt es drei Gründe:

In der Tierschutzverordnung Art. 70 und 71 sind die folgenden Vorschriften zu finden:
Hunde müssen täglich ausreichend Kontakt mit Menschen und, soweit möglich, mit anderen Hunden haben.
Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können.

Mit der Erhebung der Hundesteuer hat die Gemeinde auch die (mindestens) moralische Pflicht, für das Wohlergehen der Hunde auf Gemeindegebiet zu sorgen. Ein Kreisschreiben der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektion vom Februar 2010 gibt den Gemeinden auch die Aufgabe, für die Beachtung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes in der Gemeinde zu sorgen.
Auf die folgende Besonderheit muss immer wieder hingewiesen werden:
Hunde sind die einzigen Tiere, für die Steuern bezahlt werden und deren Kot entfernt werden muss.

Wenn im Park Leinenzwang verfügt wird, so muss die Gemeinde den Hundehaltern auf Gemeindegebiet eine andere zugängliche Fläche zuweisen, auf welcher sich Hunde frei bewegen können. Sonst sind Hundehalter zwecks Einhaltung der Tierschutzverordnung gezwungen, auf die umliegenden Gemeinden auszuweichen. Diese Entwicklung hat bereits begonnen und wird mit Sorge beobachtet.

Es geht die Sage um, dass Frau von Bonstetten in ihrem Testament verfügt haben soll, dass der Park Menschen und Hunden gewidmet sei.

Eine Zeiterscheinung, die leider in zahlreichen Bereichen festzustellen ist:
eine kleine Minderheit setzt sich bewusst über Regeln und Anstand hinweg und provoziert mangels gezielter Reaktion der Behörden einen kritischen Rundschlag der betroffenen Bevölkerung. Nun steht die staatliche Autorität im Rampenlicht und reagiert mit einer undifferenzierten Kollektivmassnahme.

Das Fehlverhalten der wenigen Hundehalter muss kontrolliert und bestraft werden, was Aufgabe der Behörden ist. Gleichzeitig sollte allen Tierhaltern mit Prospekten über Verhaltensregeln klar gemacht werden, was von ihnen erwartet wird.

Ein genereller Leinenzwang im Bonstettenpark wie übrigens auch auf der Thuner Allmend ist aus diesen Gründen abzulehnen.

Die folgenden Schlussbemerkungen sollen den Blick auf das Problem etwas erweitern:
Die unbezahlbare und wichtige soziale Funktion von Hunden und Katzen wird kaum angemessen gewürdigt.
Daneben könnten die Spuren der Biertrinker und Zigarettenraucher in der Natur doch auch ein Thema für Verbesserungen abgeben.

 

 

Alpha-Syndrom vom Anders Hallgren
(ISBN-10:3-936188-32-7)
Über Führung und Rangordnung bei Hunden – was das ist und was nicht.

 

 

 

 

 

 

Jeden Tag ein Kapitel. Die folgende Passage hat in mir Erinnerungen geweckt:

„Im Moment aber ist es unser gemeinsames Gefühl der Angst, das unserer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Die archaische »Du-musst-über-deinen-Hund-dominant-sein« Perspektive erlebt eine Wiedergeburt und wir werden zur Anwendung körperlicher Gewalt aufgefordert, um unsere Hunde in die Unterwerfung zu zwingen. Natürlich kann man jemanden zum Gehorchen bringen, indem man ihn verängstigt, zumindest für eine gewisse Zeit - fragen Sie nur einmal Entführungsopfer. Aber diese »gehorsamen« Individuen strahlen Angst aus und benehmen sich nicht deshalb wunschgemäß, weil sie zu Höflichkeit und guten Manieren erzogen wurden, sondern weil ihnen körperlicher Schaden angedroht wird, wenn sie es nicht tun.“
(„Trafen sich zwei“, Betrachtungen über Menschen und Hunde von
Patricia B. McConnell, Seite 45 ISBN-10: 3-938071-75-3)

Im Jahre 1962 habe ich die Rekrutenschule absolviert mit einem Leutnant, der als Übermensch seine hierarchische Dominanz ausgespielt hat. In der Kaserne waren wir der beste Zug, in der Verlegung bröckelte die Fassade ab.
Einige Jahre später habe ich mit unserem Hund die Hundeschule im Boxerclub Bern besucht. Wir wurden straff geführt und bei Ungehorsam kam der Schlüsselbund geflogen.

In den vierzig Jahren, die bis heute verstrichen sind, hat man in der Führung der Menschen und Tiere viel dazu gelernt: Drill und Strafe ist durch Motivation abgelöst worden und bei Hunden hat die Wissenschaft entdeckt, dass sie ähnlich wie Menschen empfinden.

 

 

Tierschutz Thun hilfsbereit?

Es gibt viel zu tun – packen wir’s an!

Ein Dorfbewohner hat seit Jahren ein Verbot Nutztiere zu halten. Trotzdem ist sein Stall voll Rinder, die nicht ihm gehören und er züchtet Hunde.
Ein anderer hält Pferde, die Sommer und Winter im Freien sind. Ihre Hufe sind nicht beschlagen und werden auch nicht gepflegt. Wozu?
Ein freundlicher Mann hat seinen Hund im Stall an der Kette. Im Freien ist das arme Tier nie anzutreffen. Darauf angesprochen wird man faustdick angelogen.
Ein anderer Mitbürger wollte vor vielen Jahren mit zwei Border Collies die Arbeit mit Schafen erlernen. Der Wille war vorübergehend. Nun leben die beiden Hunde seit Jahren im Zwinger und warten auf ihr Lebensende.
Viele Bauern halten nach alter Tradition einen Haushund. Er wird gefüttert und soll den Hof bewachen. Niemand hat Zeit, sich mit ihm abzugeben. Der Hund beschäftigt sich selbst: er bellt im Dauerbetrieb, wartet auf Wanderer oder Velofahrer, die er jagen kann und wird plötzlich aggressiv. Nun ist es Zeit, ihn zu beseitigen und einen neuen anzuschaffen.
Was gibt es schöneres als Enten, Gänse und sogar Schwäne im Garten. Das war schon früher so bei edlen Leuten in Schlössern. Nur waren dort die Gärten und Teiche grösser und manchmal durften sie sogar fliegen.
Die Urteile gegen zwei Problembauern wegen Vernachlässigung ihrer Tiere sind bestätigt worden. Sie haben ein Halteverbot, nur den Hund dürfen sie behalten. Ist dieser mitschuldig?
Sami ist ein lieber Hofhund. Er ist mit dem Nachbarshund gut befreundet. Manchmal gehen sie zusammen in den Wald…
Katzen gehören auf jeden Bauernhof und sogar in Wohnungen kann man sie problemlos halten, obwohl es dort nichts zu mausen gibt. Katzen sind autonome Tiere, die das Recht haben, sich auch in Nachbars Garten frei zu bewegen. Hunde haben Halter, Katzen haben Personal. Hunde werden gezüchtet, Katzen vermehren sich. Die Jungen gehören niemandem, die Natur wird’s richten!
Landauf, landab werden Hunde gezüchtet. Eine arme Hündin ist für die Produktion bestimmt. Der Rüde spielt keine Rolle. Im Stall oder Tenn ist Platz genug. Welpenprägung, was ist das? Wir haben schon immer einen Hund gehabt. Die Preise sind ein interessanter, steuerfreier Zustupf. Die verbleibenden Welpen werden nach Holzfällermanier beseitigt.

Die sind alles Tierschutzfälle, die im Gesetz geregelt sind und problemlos gelöst werden könnten. Darum wäre das neue Gesetz auch so erfreulich für Tierschützer. Es gibt genaue Vorschriften über die Mindestgrössen von Ställen, über die Maximalanbindezeit für Hunde pro Tag, über das Züchten, über Sachkunde-nachweise und so fort.

Und warum gibt es solche Fälle trotzdem?
Weil der Tierschutzverein nichts tut? - Er tut mehr als man merkt, aber ist nicht für Gehirnwäsche ausgerüstet.
Weil die Gemeinden nichts tun, die sind doch für alles zuständig? - Leider werden Gemeinden immer mehr kantonale Verwaltungsfilialen ohne Kompetenzen.
Weil die Polizei nichts tut, die ist nur mit Parkbussen beschäftigt? – Wir kennen die guten Tierschutzhelfer; die Strafbehörden lassen sie oft ins Offside laufen.

Der Bund hat seine Pflicht getan und das Gesetz mit schönen Bestimmungen erlassen. Die Kantone hätten nun die Aufgabe, den Vollzug und die Anwendung zu regeln. Dies geschieht aber mit viel Zurückhaltung und Vorsicht. Welcher Regierungsrat möchte schon Fehler machen? Wo Klare Vorgaben fehlen ist es besser, zuzuwarten bis…!? Die Übergangsfristen laufen ja noch. Im Übrigen sollen gemäss Sparprogramm Stellen eingespart werden und im Moment kann gar nicht mehr getan werden.
Schlussendlich wären ja die Gemeinden auch noch da. Die könnten eigentlich aktiv werden, obwohl es natürlich nicht in Frage kommt, ihnen auch die Strafkompetenz zu delegieren, um festgestellte Verstösse sofort zu büssen.
Der Tierschutz ist als Partner offenbar nicht brauchbar. Die Amtsstellen haben Angst, dass wir über das Ziel hinaus schiessen oder den zu oft vorgeschobenen Datenschutz verletzen würden. Damit sind uns allzu oft die Hände gebunden.

Was bleibt? Ohnmächtige Wut und die mühsam erhaltene Hoffnung, dass sich doch noch etwas ändern könnte!

 

 

 

 

 

 

Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch