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Vorstand
Wir haben in diesem Jahr im Vorstand gut zusammengearbeitet. Für die Thematik der Nutztiere war und bleibt uns Grossrat Samuel Graber eine wertvolle Unterstützung. An zahlreichen Sitzungen konnten wir ebenfalls auf die Erfahrung unseres Ehrenmitgliedes Marianne Staub zählen. Unsere Beratungen sind offen. Oft waren an unseren Sitzungen auch interessierte Helferinnen zugegen, die die Gespräche bereichert haben.

Das Jahr der Nutztiere
Dieses Schwerpunktthema hat uns im vergangenen Jahr nicht viele Sorgen bereitet; im Gegenteil: die Besuche der Kandidaten für den ausgeschriebenen Bauernhofpreis hat dem Vizepräsidenten und mir interessante und schöne Einblicke in Bauernbetriebe mit einer vorbildlichen Nutztierhaltung erlaubt.
Aus unserer Sicht darf man festhalten, dass die Nutztiere in unserer Region in den allermeisten Fällen sehr gut gepflegt werden. Allerdings bringt die Ausübung eines zweiten Berufs vielen jungen Bauern auch zeitlichen Druck, unter dem Familie und Tiere leiden müssen. Ideale Verhältnisse sind dort anzutreffen, wo zwei Generationen in guter Zusammenarbeit den Hof führen können oder Nachbarn auf die Dauer nützlich zusammenleben.
Wir haben eine Bauernfamilie gefunden, die unseren Preis verdient. Sie wird an der Hauptversammlung im April ausgezeichnet werden.

Kritik der Landwirtschaft
Im Zusammenhang mit der Vorstellung des Naturparks bin ich wiederholt auf sehr kritische Stimmen von Seiten der Landwirtschaft gegenüber dem Tierschutz gestossen. Dabei wird unsere Arbeit als Ursache für die Auflagen und Vorschriften angesehen, die erlassen werden. Die Realität ist anders: noch erlassen die Parlamente die Gesetze, die durch die Behörden vollzogen werden sollten. Wer seine Tiere respektiert, sieht den Nutzen der Verbesserungen ein.
Kritik von Bauernseite müssen auch die Hundehalter entgegennehmen. Wir kennen die Ursachen der Vorwürfe gut und wissen, dass einzelne Unbelehrbare den Ruf der grossen Mehrheit belasten. Mehr konkrete Anzeigen sind gefragt.

Und umgekehrt
Kehrt man den Spiess um, so darf festgehalten werden, dass einzelne unbelehrbare Bauern lernen müssen, wie ein Hund gehalten und unter Kontrolle – nicht an der Kette – behalten werden muss. Der obligatorische Sachkundenachweis wird hoffentlich eine positive Wirkung haben.
Wir sind seit Jahren daran, Katzensanierungen personell und finanziell zu unterstützen. Wir können aber nur aktiv werden, wenn wir auf Zustimmung stossen und die Haltung Platz greift, dass Katzen und vor allem auch ihre Jungen auch verantwortliche Tierhalter haben. Chippflicht und Katzensteuer könnten Ordnung bringen!?
Mein Kampf gegen die Welpenproduzenten geht weiter. Auch in dieser Hinsicht sind Hundehalter mit einer unbenutzten Scheune im Visier, in welcher gewollt oder ungewollt zu viele Junge geworfen werden, die oft ungeprägt und ungechippt verkauft oder entsorgt werden.
In der Tierschutzverordnung steht dazu: „Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren“.

Verbesserter Tierschutz?
Das Tierschutzgesetz unterstellt den Handel mit Tieren der Bewilligungspflicht und das Züchten der Meldepflicht, beides aber nur, wenn es gewerbsmässig erfolgt. Gewerbsmässigkeit ist nach Tierschutzverordnung dann gegeben, wenn das Handeln und Züchten mit der Absicht geschieht, “für sich oder für Dritte ein Einkommen oder einen Gewinn zu erzielen oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu decken, die Gegenleistung muss dabei nicht in Geld erfolgen“.
Obwohl die Definition klar ist, wird diese Bewilligungs- und Meldepflicht kaum angewendet, obwohl sie ein gutes Mittel wäre, um die stossenden Hundeproduktions- und Importpraktiken einzudämmen.
Wir werden aus Überzeugung aktiv, weil wir der Auffassung sind, dass Widerhandlungen gegen die Tiere schlimmer sind als Falschparkieren.

Datenschutz
Ich habe etwas gelernt: möchte ich von den Behörden eine Rückmeldung, so werde ich auf den Datenschutz verwiesen. Haben die Behörden einen Tierhalter besucht, so bekomme ich umgehend eine verbitterte Reaktion, weil meine Meldung in allen Einzelheiten eröffnet worden ist. Das heisst: Datenschutz bedeutet für den Tierschutz nicht zu erfahren, was mit den Tieren und ihren Haltern geschieht, bedeutet jedoch das Recht des „Betroffenen“ zu erfahren, wer ihn angezeigt hat. Der schlechte Tierhalter ist betroffen und weiss, wer für seine „ungerechte“ Behandlung verantwortlich ist. Was er seinem Tier angetan hat, wird zur Nebensache.
Ein wunderschönes Eigentor der Rechtsetzungsorgane!
Dabei muss klar gemacht werden: ohne Aktivität des Tierschutzes mit Anzeigen an die Behörden findet kein Schutz der Tiere mehr statt. Weder die Polizei noch die zuständigen Kantonalen Fachstellen sind in der Lage, Missstände an der Front festzustellen. Unter der geltenden Praxis wird sich kaum mehr ein Privater als „Denunziant“ betätigen wollen.
Und zum Schluss: das Tierschutzgesetz lebt nur durch den Vollzug, Frau Bundesrätin Leuthard!

Homepag
Ich war sehr erstaunt festzustellen, dass unsere Internetseite von Januar bis Dezember 2009 13'500 mal besucht worden ist und 177'722 Zugriffe erfolgt sind.
Es lohnt sich also, unsere Meinungen und Aktivitäten im Internet bekannt zu machen. Schön wär’s, wenn mehr Besucher ihre Meinung auch auf der Internetseite kundtun würden.

Schlusswort
Wer seinen Standpunkt vertritt und Tieren hilft, die sich selbst nicht wehren können (wenn sie es tun, werden sie gemeldet!), schafft sich nicht nur Freunde. Wir müssen damit leben wie mit der Tatsache, dass viele Fälle unbereinigt oder im Dunkeln bleiben.
Motiviert werden wir durch unsere kleinen und grösseren Erfolge. Also bleiben wir dran!


 

 

Tierschutz Region Thun, Postfach 2607, 3601 Thun, 033/341 12 78, PC 30-13366-2, IBAN CH35 0079 0016 2552 9288 0, info(at)tierschutz-region-thun.ch