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Richtigstellung
Nanuck`s Hundebande – Tierschutzverein für Hunde und Katzen.
Tamara & Dagmar Durtschi sowie Sandra Rothenbühler sind weder Mitglied des Tierschutz Region Thun, noch geschieht ihre „Tätigkeit zum Wohle von Katze und Hund“ in unserem Auftrag!

Medienmitteilung

Tierschutzvollzug mangelhaft

Eine aktuelle Umfrage des Schweizer Tierschutz STS bei seinen 69 Sektionen zeigt: Viele Tierschutzvergehen scheinen von den Behörden nicht mit der nötigen Priorität behandelt zu werden. Bei Abklärungen von problematischen Tierhaltungen lassen sich Vollzugsorgane oft sehr lange Zeit und Kontrollen werden vorangemeldet durchgeführt. Verurteilte Tierschutzsünder können meist mit sehr milden Bussen rechnen. Für den STS und seine Sektionen ist es deshalb zwingend, dass der Tierschutzvollzug verbessert werden muss, sei dies über kantonale Tierschutzanwälte oder vergleichbare Vollzugsstrukturen.

Wenn es um misshandelte oder vernachlässigte Tiere geht, scheinen die zuständigen Behörden in den Kantonen häufig andere Prioritäten zu setzen. Zwar ist seit September 2008 die neue Tierschutzverordnung in Kraft, doch hat sich bisher weder etwas am schleppenden Vollzug noch an den viel zu milden Bussen geändert. Diese Erfahrungen machen jedenfalls die Tierschützer in unserem Land. Eine aktuelle Umfrage des Schweizer Tierschutz STS unter den Sektionen hat ein enttäuschendes Resultat hervorgebracht. Die Tierschutzvereine erhalten jährlich um 5'000 Klagen. Mehr als der Hälfte dieser Fälle gehen sie selbständig nach und entlasten damit Staat und Steuerzahler. Rund 40 Prozent leiten sie an die Behörden weiter. Dabei machen Tierschützer oft die frustriende Erfahrung, dass die staatlichen Organe ihren Klagen nur niedrige Priorität einräumen oder sich mit den Abklärung sehr viel Zeit lassen. Moniert wird von den STS-Sektionen auch, dass staatliche Kontrollen vielmals angemeldet erfolgen und die Gesetzesbestimmungen zuwenig konsequent zugunsten der vernach-lässigten oder schlecht gehaltenen Tiere umgesetzt würden. Für den STS und seine Sektionen ist es deshalb zwingend, dass der Tierschutzvollzug über kantonale Tierschutzanwälte oder vergleichbare Vollzugsstrukturen verbessert werden muss.

So erfolgte beispielsweise am 10. Oktober 2008 eine Strafanzeige gegen einen Landwirt im Kanton Aargau, der seine Tiere über Wochen vernachlässigte und ihnen zuwenig Futter und Wasser zur Verfügung stellte. Ausserdem waren die hygienischen Zustände ungenügend. Doch bis heute hat der Aargauische Tierschutzverein (ATs) vom zuständigen Bezirksamt noch keine Antwort auf seine Klage erhalten.

Im Kanton Schaffhausen wurde von der Polizei eine Katze im Tierheim abgegeben, die völlig ausgehungert war, weil sie drei oder vier Tage allein in der Wohnung gelassen wurde. Doch die Polizei hat weder eine Anzeige erstattet, ja noch nicht einmal einen Rapport erstellt. Eine Busse wurde keine erhoben.

Jahrelang hat der Tierschutz beider Basel aufgrund eingegangener Meldungen eine hobbymässige Schafhaltung beim Veterinäramt beanstandet. Es fehlte ein Witterungs-schutz und mangelte an Wasser und Futter; im Gehege lag Unrat. 2008 erstattete die Polizei endlich eine Strafanzeige gegen den Tierhalter. Doch bis heute hat sich an den unhaltbaren Zuständen nichts geändert.

Erschwerend für viele STS-Sektionen bei all diesen Fällen: Sie erhalten in der Regel keine Auskünfte über den Verfahrensstand und erfahren nur selten von den Behörden, wie ein Fall ausgegangen ist. Zum grössten Teil ehrenamtlich, leisten die Tierschutz-vereine einen entscheidenden Beitrag bei der Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung, indem sie jährlich mehreren tausend Tierschutzklagen behandeln, zehntausende von Menschen über Haltung und Umgang mit Tieren informieren und rund 18'000 ausgesetzte oder abgegebene Tiere in ihren Tierheimen aufnehmen, medizinisch versorgen und an bessere Stellen vermitteln. Damit ersparen sie dem Staat jährlich Kosten in mehrfacher Millionenhöhe.

Basel, 16. März 2009

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